Arbeitsmedizin

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Betriebsärztliche Betreuung
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagment
Verkehrsmedizin

Betriebsärztliche Betreuung von Betrieben

 
 
Wir beraten zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes rund um den Arbeitsplatz.

 

Zu unseren Aufgaben gehören:

 
  • Arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben, Arbeitgebern und Beschäftigten
  • Durchführung von betriebsärztlichen Untersuchungen
  • Beratung durch den Betriebsarzt zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu allen Fragen des Arbeitsschutzes, der
    Betriebsanlagen, der Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren
  • Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsschutzmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Beratung bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie zu Ergonomie und Arbeitspsychologie
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Gefährdungen und Belastungen
  • Reisemedizinische Beratung
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Unterstützung beim Aufbau eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements
  • Mitwirkung beim Qualitätsmanagement (OHSAS 18001, ISO 9001, ISO 14001 u.w.)
  • Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen und ASA- Sitzungen
  • Analyse von Arbeitsprozessen und Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • Unterstützung bei der Entwicklung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements und gesundheitsfördernder Maßnahmen
  • Beratung bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzwechsel
Wir führen alle gängigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch.
 

Vorsorgeuntersuchungen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durchgeführt, um eine Früherkennung und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen zu gewährleisten.
Anlässe zu arbeitsmedizinischer Vorsorge sind z.B.:

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Feuchtarbeit, Schweißen (G 39)
  • Gezielte und ungezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen (G 42)
  • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen: Hitzebelastung (G 30), Kältebelastung (G 21), Lärmexposition (G 20), Vibrationen (G 46)
  • Tragen von Atemschutzgeräten (G 26)
  • Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen
  • Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (G 37)
  • Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen (G 35)

Eignungsuntersuchungen

Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihre Mitarbeiter nur einsetzen, nachdem Sie sich von deren Eignung überzeugt haben. In diesem Fall kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach und gewährleisten die Sicherheit Dritter. Eignungsuntersuchungen sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben bzw. ergeben sich aus der im Betrieb durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Mögliche Eignungsuntersuchungen sind

  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (G 25)
  • Arbeiten in Höhe (G 41)
  • DIN EN 473 oder DIN EN 4179 (Sehtest)

Weitere Untersuchungen

  • Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit (Arbeitszeitgesetz)
  • Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Untersuchung nach Mutterschutzgesetz
Als Betriebsärzte helfen wir bei der Entwicklung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Gesundheitsmanagements und gesundheitsfördernder Maßnahmen.

Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ist, die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig und nachhaltig zu fördern und zu erhalten.

 

Mögliche Bausteine im BGM sind:

 
  • Belastungsanalysen (Gefährdungsbeurteilungen) zu  „Psychischer Gesundheit“
  • Beratung und ggf. Betreuung der Beschäftigten und Führungskräfte bei psychosozialen Fragestellungen
  • Mitwirkung in Gesundheitszirkeln
  • Beratung bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzwechsel
  • Sucht-Alkohol-Nikotinpräventions- bzw. Entwöhnungsprogramme
  • Einleitung und Koordination von Behandlungsmaßnahmen
    (z.B. bei Suchterkrankungen usw.)
  • Aufbau von betrieblichen Präventivprogrammen
  • Planung und Gestaltung von Aktionen wie Gesundheitstagen, Impfaktionen u.w.
  • Informationen über Gesundheitsthemen im Intranet oder in der Betriebszeitung
  • Screening-Untersuchungen
  • Gesundheitsschulung im Rahmen der betrieblichen Unterweisungen
  • Seminarangebote zu gesundheitsrelevanten Themen
    (Stressabbau und -bewältigung u.w.)

 

  • Schulung und Coaching von Führungskräften
  • Ernährungsberatung, z.B. bei Übergewicht, Fehlernährung

Bei vielen Maßnahmen können wir direkt unterstützen. Bei einigen Maßnahmen gibt es finanzielle Fördermittel bzw. Unterstützung z.B. durch die Krankenkassen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Unser Ziel ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das Berufsleben.
 
 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)  ist heute für Betriebe nicht nur gesetzlich gefordert, sondern notwendige Realität -auch unter demographischen Aspekten. Ältere Mitarbeiter werden nicht häufiger krank als jüngere, aber Krankheiten verlaufen tendenziell länger.

Ist ein Arbeitnehmer im Laufe eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist es Aufgabe des Arbeitgebers mithilfe des BEM

  • die Arbeitsunfähigkeit eines betroffenen Arbeitnehmers zu überwinden
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
  • den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten

BEM findet immer im Kontext mit anderen therapeutischen Maßnahmen statt, dabei kann eine stufenweise Wiedereingliederung mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträgern Bestandteil eines BEM sein. Die stufenweise Wiedereingliederung wird in der Praxis häufig eingesetzt und ist ein erfolgreiches Verfahren im betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Manche Betriebe lassen sich bei der Einführung des BEM und im Weiteren bei Bedarf, z.B. bei komplexen Fragestellungen, beraten. Andere Unternehmen setzen auf eine regelmäßige externe professionelle Unterstützung.

Wir können die betroffenen Beschäftigten vielfältig unterstützen und so ihre Chancen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung erhöhen.

Aufgaben des Betriebsarztes im Rahmen des BEM

  • Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkennen
  • Vor der Eingliederungsmaßnahme den Mitarbeiter beraten und ggf. untersuchen
  • Bewertung der erfolgten ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen im Hinblick auf die berufliche Situation
  • Bewertung des Wiedereingliederungsplans
  • Begleitung des Mitarbeiters bei der Wiedereingliederung
  • Individuelle Anpassung der Belastung und der Arbeitsinhalte
Nach der Fahrerlaubnisuntersuchung (FeV) sind für die verschiedenen Fahrzeugklassen bestimmte medizinische Untersuchungen erforderlich. Diese können alle durch uns durchgeführt werden.
 

Für PKW-Fahrer (Klasse B) sowie Bewerber der Führerscheinklassen A, L oder T:

Sehtest (nach § 12 FeV bzw. Anlage 6 Nr. 1 FeV)
 

Weitere Untersuchungen sind in der Regel nicht erforderlich.

 

Für LKW-Fahrer (Klassen C):

Allgemeine ärztliche Eignungsuntersuchung (nach FeV Anlage 4 bzw. 5).
 
Untersuchung des Sehvermögens (nach Anlage 6 Nr. 2 FeV).
 
Für Busfahrer und Taxifahrer ist teilweise zusätzlich ein Reaktionstest/leistungspsychologische Untersuchung (Psychometrie) (nach Anlage 5.2 FeV) erforderlich.
 

Der Umfang der Untersuchungen unterscheidet sich nach Fahrerlaubnisklasse bzw. nach Lebensalter:

 
Fahrerlaubnisklasse Ärztliche Eignungsuntersuchung Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens Reaktionstest (Psychometrie)
C1, C1E (LKW) beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre nein
C, CE (LKW) beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre nein
D, D1, DE, D1E (Bus) beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
Fahrgastbeförderung (Taxi) beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr alle 5 Jahre
Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Soweit vorhanden: Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
  • Falls Sie an einer möglicherweise die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankungen (Diabetes, Herzerkrankungen) leiden: bringen Sie bitte Befunde Ihres behandelnden Arztes mit!
Wichtiger Hinweis für Probanden mit Diabetes: 
  • Eine angemessene Dokumentation der Stoffwechselsituation („Blutzuckertagebuch“, HbA1- Werte) muss vorgelegt werden. Die Blutzuckerselbstmessung muss in der Regel mindestens zweimal täglich sowie zu den für das Führen eines Fahrzeugs relevanten Zeiten vorgenommmen und dokumentiert werden.
  • In den letzten 12 Monaten sollte keine schwere Hypoglykämie aufgetreten sein. (Eine Hypoglykämie wird als schwer eingestuft, wenn Hilfe durch andere Personen benötigt wird.)
  • Es darf keine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung bestehen. Der Proband soll an einer strukturierten Diabetikerschulung zur Erkennung und Behandlung von Unterzuckerungssituationen teilgenommen haben.
  • Es dürfen keine anderen Komplikationen der Zuckerkrankheit vorliegen, die die Fahrsicherheit ausschließen (Augenleiden, Nierenleiden, Gefäßerkrankung).